Telefonvorwahl der USA; Über MDK Prüfung. 2008 (BGBl I S. 874). 25:56. Der Bundesgesetzgeber hat im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes durch § 113c SGB XI die Vertragsparteien nach § 113 SGB XI beauftragt, die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben sicherzustellen. 2Die Vertragsparteien legen dem Bundesministerium für Gesundheit bis … Stand: Zuletzt geändert durch Art. Bildir. Zur Unterstützung wurde den Vertragsparteien eine auf fünf Jahre befristete Geschäftsstelle an die Seite gestellt. Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege vom 23.11.2018 Sie sind für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich. (1a) In den Maßstäben und Grundsätzen für die stationäre Pflege nach Absatz 1 ist insbesondere das indikatorengestützte Verfahren zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität im stationären Bereich, das auf der Grundlage einer strukturierten Datenerhebung im Rahmen des internen Qualitätsmanagements eine Qualitätsberichterstattung und die externe Qualitätsprüfung ermöglicht, zu beschreiben. January 2010; DOI: 10.1007/978-3-8349-8589-7_9. In den Vereinbarungen sind insbesondere auch Anforderungen an eine praxistaugliche, den Pflegeprozess unterstützende und die Pflegequalität fördernde Pflegedokumentation zu regeln. Nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums oder der Kündigungsfrist gilt die Vereinbarung bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung weiter. § 113 - Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Artikel 1 G.v. Die neue Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Inhaltsverzeichnis. Stand: Zuletzt geändert durch Art. SGB XI Sozialgesetzbuch Soziale Pflegeversicherung. 11 Nr. Erstes Kapitel. Zur Sicherstellung der Wissenschaftlichkeit beschließen die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 unverzüglich die Vergabe der Aufträge nach § 113b Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 und 2. Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten und stationären Pflege abschließend festgelegt worden. Tätigkeitsbericht des Qualitätsausschuss Pflege Collapse Hier finden Sie den Tätigkeitsbericht 2016 bis 2019 des Qualitätsausschuss Pflege nach §113b SGB XI: Tätigkeitsbericht 2016 bis 2019 Personalbemessung in der Pflege nach § 113c SGB XI Expand Der Abschlussbericht im Projekt Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung … Auf § 113c SGB XI verweisen folgende Vorschriften: Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Allgemeine Vorschriften § 8 (Gemeinsame Verantwortung) Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen § 118 (Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung) Anlage 3 am 30.07.2019 Präambel . Die Vertragsparteien nach § 113 SGB XI beschließen durch diese Vereinbarung die Verfahren und die Form der Qualitätsdarstellung gemäß § 115 Abs. Streit um die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass von Anforderungen an die ... LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - L 10 P 84/09. Traffic Cops S13 - … … Daha fazla videoya gözat. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung führt seit 1995 jährliche Prüfungen von ambulanten Pflegediensten und Altenheimen durch. 26.05.1994 BGBl. Authors: Utz Krahmer. Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege Indikatoren 1. Mai 1994, BGBl. Der Expertenstandard befasst sich mit dem Thema „Erhaltung und Förderung der Mobilität“. Rechtsprechung zu § 113 SGB XI. Eine Wiederherstellung des Personenbezugs durch die fachlich unabhängige Institution nach Absatz 1b ist ausgeschlossen. Mai 1994, BGBl. § 113 SGB XI Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (1) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene vereinbaren unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes Bund, … 417 Entscheidungen zu § 113 SGB X in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - L 14 AL 4/20. § 113b Absatz 8 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend. nach § 113 SGB XI beauftragt, die notwendigen Entscheidungen durch den Qualitätsausschuss Pflege zu treffen. Dezember 2020. Zum … Elftes Kapitel Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen … § 113 - Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Artikel 1 G.v. 26.05.1994 BGBl. (2) Die Vereinbarungen nach Absatz 1 können von jeder Partei mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise gekündigt werden. 3 G v. 22.12.2020 I 3299 § 112 SGB XI Qualitätsverantwortung (1) Die Träger der Pflegeeinrichtungen bleiben, unbeschadet des Sicherstellungsauftrags der Pflegekassen (§ 69), für die Qualität der Leistungen ihrer Einrichtungen einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität verantwortlich. 59:00. Von den Pflegeeinrichtungen bereitzustellende Informationen Nach dem Überblick über die Indikatorenergebnisse (vgl. If you see only 1 row contains today's date in the table, it means we've just started tracking this channel, so please wait and come back in a few days to see full table and all graphs. § 113 SGB 11 - Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität. (Vertragsparteien nach § 113 SGB XI) haben einstimmig beschlossen, den Auftrag des ersten Expertenstandards nach § 113a SGB XI an das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) zu vergeben. Erhaltene Selbständigkeit bei alltäglichen Verrichtungen (z. Erstes Kapitel. Expertenstandards nach § 113 a SGB XI. Mai 1994, BGBl. BVerwG, 11.08.2020 - 3 BN 1.19. I S. 3299 Geltung ab 01.06.1994; FNA: 860-11 Sozialgesetzbuch 103 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 476 Vorschriften zitiert. Sozialgesetzbuch (SGB XI) Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung. Sie sind in regelmäßigen Abständen an den medizinisch-pflegefachlichen Fortschritt anzupassen. B. Körperpflege)* 3. Vollstreckung - Auftrag zwischen Leistungsträgern - Beschluss zur ... LSG Hessen, 15.12.2020 - L 9 AS 546/20; VG Freiburg, 02.02.2018 - 4 K 3025/15. Erhaltene Mobilität* 2. 1 Satz 3 SGB XI) und bei allen weiteren Vereinbarungen nach dem SGB XI (insbesondere Versorgungsverträge, … 1a SGB XI über die Darstellung und Bewertung der … Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jeweils zu beachten. Cops S19 - Ep05 Coast to Coast 113 HD Stream Watch Cops S19 - Ep05 Coast to Coast 113 Online Watch Cops S19 - Ep05 Coast to Coast 113 Online Stream. Januar 2018 einen konkreten Zeitplan für die Bearbeitung ihrer Aufgaben vor, aus dem einzelne Umsetzungsschritte erkennbar sind. Erhaltene Mobilität* 2. Inhaltsverzeichnis. Euro-Einführungsgesetzes v. 21.12.2000 (BGBl. Bewohnerinnenvollstationärer Pflegeeinrichtungen … Viele pflegebedürftige Menschen können sich nicht selbstständig bzw. sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege vom 23.11.2018, zuletzt geändert in . I S. 1983) hat Abs. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Zur Unterstützung wurde den Vertragsparteien eine auf fünf Jahre befristete Geschäftsstelle an die Seite gestellt. From . Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen. Das Vergabeverfahren ist spätestens bis zum 15. Mai 1994, BGBl. Zum Zweck der Prüfung der von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach den §§ 114 und 114a sowie zum Zweck der Qualitätsdarstellung nach § 115 Absatz 1a übermittelt die beauftragte Institution die Ergebnisse der nach Absatz 1a ausgewerteten Daten an die Landesverbände der Pflegekassen und die von ihnen beauftragten Prüfinstitutionen und Sachverständigen; diese dürfen die übermittelten Daten zu den genannten Zwecken verarbeiten. Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 vereinbaren diesbezüglich entsprechende Verfahren zur Übermittlung der Daten. Mai 2011 durchgeführt. Anlage 3) und die Prüfergebnisse (vgl. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. Pflegeversicherung. SGB XI - Änderungen überwachen. Auf § 113c SGB XI verweisen folgende Vorschriften: Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Allgemeine Vorschriften § 8 (Gemeinsame Verantwortung) Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen § 118 (Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung) Loop. Der Lehrgang wird nach den Vorgaben der Landesverbände der Pflegekassen in Verbindung der „Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung“, sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten und vollstationären Pflege vom 27. We need some … I S. 130) wurde die Vorschrift neu bekannt gemacht. (1a) In den Maßstäben und Grundsätzen für die stationäre Pflege nach Absatz 1 ist insbesondere das indikatorengestützte Verfahren zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität im stationären Bereich, das auf der Grundlage einer strukturierten Datenerhebung im Rahmen des internen Qualitätsmanagements eine Qualitätsberichterstattung und die externe Qualitätsprüfung ermöglicht, zu beschreiben. I S. 1014, 1015; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2020 BGBl. § 113 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) § 113 SGB XI – Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene vereinbaren unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes Bund, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V., der Verbände … (1) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene vereinbaren unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes Bund, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V., der Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene, der maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen nach Maßgabe von § 118 sowie unabhängiger Sachverständiger Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellung in der ambulanten und stationären Pflege sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements, das auf eine stetige Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität ausgerichtet ist. Fallmanagement nach der Novelle zur Pflegeversicherung. 3 G v. 22.12.2020 I 3299 § 114 SGB XI Qualitätsprüfungen (1) Zur Durchführung einer Qualitätsprüfung erteilen die Landesverbände der Pflegekassen dem Medizinischen Dienst, dem Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. im Umfang von 10 Prozent der in einem Jahr anfallenden … I S. 1014) § 112a Übergangsregelung zur Qualitätssicherung bei Betreuungsdiensten (1) Bis zur Einführung des neuen Qualitätssystems nach § 113b Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 gelten für die Betreuungsdienste die Vorschriften des Elften Kapitels für ambulante Pflegedienste nach Maßgabe … Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Eine Wiederherstellung des Personenbezugs durch die fachlich unabhängige Institution nach Absatz 1b ist ausgeschlossen. 1 ab 1.1.2002 eine neue Fassung erhalten. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Die Anforderungen dürfen über ein für die Pflegeeinrichtungen vertretbares und wirtschaftliches Maß nicht hinausgehen und sollen den Aufwand für Pflegedokumentation in ein angemessenes Verhältnis zu den Aufgaben der pflegerischen Versorgung setzen. (2) Die Vereinbarungen nach Absatz 1 können von jeder Partei mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise gekündigt werden. Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert. Erstes Kapitel. 1a SGB XI, mit dem die von Pflege-einrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität verständlich, übersichtlich und ver-gleichbar dargestellt werden. Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 sind verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit auf Verlangen unverzüglich Auskunft über den Stand der Bearbeitung ihrer Aufgaben zu geben. Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen. Die große Herausforderung bestand und besteht darin, die Aufgaben bei allem Zeitdruck stets mit der gebotenen Sorgfalt und dem Bewusstsein für die mit den Reformen des Qualitätssystems … I S. 1014, 1015; ... § 113 SGB XI Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (vom 01.01.2020) ... die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 unverzüglich die Vergabe der Aufträge nach § 113b Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 und 2. nur stark … Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 legen dem Bundesministerium für Gesundheit spätestens bis zum 31. Durch Art. To . (8) 1Die Vertragsparteien nach § 113 sind verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit auf Verlangen unverzüglich Auskunft über den Stand der Bearbeitung der mit gesetzlichen Fristen versehenen Aufgaben nach Absatz 1 Satz 2 und über den Stand der Auftragserteilung und Bearbeitung der nach Absatz 4 zu erteilenden Aufträge sowie über erforderliche besondere Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Fristen zu geben. § 113 SGB XI Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (1) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene vereinbaren bis zum 31. Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert. Mai 1994, BGBl. Ein Datenschutzkonzept ist mit den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden abzustimmen. Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 legen dem Bundesministerium für Gesundheit spätestens bis zum 31. Mit dem Mitte 2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz hat der Gesetzgeber die Entwicklung und Aktualisierung von Expertenstandards den Vertragsparteien auf der Bundesebene, also den Vertretern von Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen, übertragen. Expertenstandards sind Instrumente, die entscheidend zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege beitragen. Sonraki oynatılıyor. Weitere Vorteile: Konsolidierte Vorschriften selbst … Die Vertragsparteien nach § 113 SGB XI vereinbaren durch den Qualitätsausschuss gemäß § 115 Absatz 3b SGB XI bis zum 1. Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen. Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben. Die am 1. Erstes Kapitel. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Auf § 113a SGB XI verweisen folgende Vorschriften: Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungserbringern Beziehungen zu den Pflegeeinrichtungen § 72 (Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag) Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen Mai 1994, BGBl. Neugefasst durch G vom 28. Die am 1. Bewertung der Qualitätsindikatoren gemäß § 113 Abs. Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 sind verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit auf Verlangen unverzüglich Auskunft über den Stand der Bearbeitung ihrer Aufgaben zu geben. Die Vertragsparteien nach § 113 treffen die Vereinbarungen und … Indikatoren zur Messung der Ergebnisqualität Qualitätsbereich 1: Erhalt und Förderung von Selbständigkeit 1. 26.05.1994 BGBl. Sozialgesetzbuch (SGB XI) Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung. Mai 1994, BGBl. 11:12. § 113 SGB XI, Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pf... § 113a SGB XI, Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualitä... § 113b SGB XI, Qualitätsausschuss § 113c SGB XI, Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen § 114 SGB XI, Qualitätsprüfungen § 114a SGB XI, Durchführung der Qualitätsprüfungen § 114b SGB XI, Erhebung und … Januar 2018 das Verfahren zur Kürzung der Pflegevergütung nach § 115 Absatz 3 und 3a SGB XI. I S. 1450) ist am 1.7.1983 in Kraft getreten. § 113b - Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Artikel 1 G.v. I S. 1014) § 113b Qualitätsausschuss (1) Die von den Vertragsparteien nach § 113 im Jahr 2008 eingerichtete Schiedsstelle Qualitätssicherung entscheidet als Qualitätsausschuss nach Maßgabe der Absätze 2 bis 8. 2) Präambel (1) Diese Vereinbarung ist für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich (§ 113 Abs. Stand: Zuletzt geändert durch Art. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Auf § 113b SGB XI verweisen folgende Vorschriften: Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Allgemeine Vorschriften § 8 (Gemeinsame Verantwortung) Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen Leistungen bei häuslicher Pflege § … Die Vereinbarungen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen und gelten vom ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Monats. I S. 1014) § 113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege (1) Die Vertragsparteien nach § 113 stellen die Entwicklung und Aktualisierung wissenschaftlich fundierter und fachlich abgestimmter Expertenstandards zur Sicherung und … Jetzt anmelden! Januar 2018 einen konkreten Zeitplan für die Bearbeitung ihrer Aufgaben vor, aus dem einzelne Umsetzungsschritte erkennbar sind. SGB XI - Änderungen überwachen. Inhaltsverzeichnis. I S. 3234) (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX) § 113 Leistungen zur Sozialen Teilhabe (1) Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, soweit sie nicht nach den Kapiteln 3 bis 5 erbracht werden. Traffic Cops S13 - Ep05 Cops & Robbers - Part 01 HD Watch. Indikatoren zur Messung der Ergebnisqualität Qualitätsbereich 1: Erhalt und Förderung von Selbständigkeit 1. Die Verein-barungen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen und gelten vom ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Monats. Zur Sicherstellung der Wissenschaftlichkeit beschließen die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 unverzüglich die Vergabe der Aufträge nach § 113b Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 und 2. Ergebnisqualität nach § 113 Absatz 1a und 1b SGB XI berücksichtigt. Sie sind in regelmäßigen Abständen an den medizinisch-pflegefachlichen Fortschritt anzupassen. I S. 1014) § 114b Erhebung und Übermittlung von indikatorenbezogenen Daten zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen (1) Die zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, ab dem 1. In den Vereinbarungen sind insbesondere auch Anforderungen an eine praxistaugliche, den Pflegeprozess unterstützende und die Pflegequalität fördernde Pflegedokumentation zu regeln. Die Partner dieser Vereinbarung sind sich darin einig, dass die Sicherstellung der Qualität der körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuung, Unterkunft und Verpflegung die Verantwortung aller Beteiligten erfordert. (1b) Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 beauftragen im Rahmen eines Vergabeverfahrens eine fachlich unabhängige Institution, die entsprechend den Festlegungen nach Absatz 1a erhobenen Daten zusammenzuführen sowie leistungserbringerbeziehbar und fallbeziehbar nach Maßgabe von Absatz 1a auszuwerten. SGB XI Sozialgesetzbuch Soziale Pflegeversicherung. Wanna learn this song and need repeated? Gold Coast Cops S02 - Ep05 5 HD Watch. Nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums oder der Kündigungsfrist gilt die Vereinbarung bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung weiter. rilleschettino26yah28. augustinpostel65eti27. Expertenstandards nach § 113 a SGB XI. 3 G v. 22.12.2020 I 3299, § 5 Prävention in Pflegeeinrichtungen, Vorrang von Prävention und medizinischer Rehabilitation, § 7c Pflegestützpunkte, Verordnungsermächtigung, § 8a Gemeinsame Empfehlungen zur pflegerischen Versorgung, § 10 Berichtspflichten des Bundes und der Länder, § 11 Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen, § 13 Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Sozialleistungen, § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument, § 17 Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund; Richtlinien der Pflegekassen, § 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, § 18a Weiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten, § 18b Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren, § 18c Fachliche und wissenschaftliche Begleitung der Umstellung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, § 20 Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, § 21 Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für sonstige Personen, § 22 Befreiung von der Versicherungspflicht, § 23 Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen, § 24 Versicherungspflicht der Abgeordneten, § 27 Kündigung eines privaten Pflegeversicherungsvertrages, § 30 Dynamisierung, Verordnungsermächtigung, § 31 Vorrang der Rehabilitation vor Pflege, § 32 Vorläufige Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, § 35a Teilnahme an einem Persönlichen Budget nach § 29 des Neunten Buches, § 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, § 38 Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung), § 38a Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen, § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen, Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen, § 44 Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen, § 44a Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung, § 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag, Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts sowie der Selbsthilfe, § 45a Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung, § 45c Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts, Verordnungsermächtigung, § 45d Förderung der Selbsthilfe, Verordnungsermächtigung, Initiativprogramm zur Förderung neuer Wohnformen, § 45e Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen, § 47a Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen, § 48 Zuständigkeit für Versicherte einer Krankenkasse und sonstige Versicherte, § 50 Melde- und Auskunftspflichten bei Mitgliedern der sozialen Pflegeversicherung, § 51 Meldungen bei Mitgliedern der privaten Pflegeversicherung, § 53a Beauftragung von anderen unabhängigen Gutachtern durch die Pflegekassen im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, § 53b Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben zusätzlicher Betreuungskräfte, Medizinische Dienste, Medizinischer Dienst Bund, § 53c Medizinische Dienste, Medizinischer Dienst Bund, Übergangsregelung, § 53d Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund, § 55 Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze, § 58 Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtig Beschäftigten, § 59 Beitragstragung bei anderen Mitgliedern, § 61 Beitragszuschüsse für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und Privatversicherte, Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungserbringern, § 72 Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag, § 75 Rahmenverträge, Bundesempfehlungen und -vereinbarungen über die pflegerische Versorgung, Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern, § 77 Häusliche Pflege durch Einzelpersonen, § 78 Verträge über Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittelverzeichnis und Empfehlungen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, § 79 Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen, § 82 Finanzierung der Pflegeeinrichtungen, § 83 Verordnung zur Regelung der Pflegevergütung, Vergütung der stationären Pflegeleistungen, § 87a Berechnung und Zahlung des Heimentgelts, Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen, § 89 Grundsätze für die Vergütungsregelung, § 90 Gebührenordnung für ambulante Pflegeleistungen, § 94 Personenbezogene Daten bei den Pflegekassen, § 95 Personenbezogene Daten bei den Verbänden der Pflegekassen, § 96 Gemeinsame Verarbeitung personenbezogener Daten, § 97 Personenbezogene Daten beim Medizinischen Dienst, § 97a Qualitätssicherung durch Sachverständige, § 97b Personenbezogene Daten bei den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden und den Trägern der Sozialhilfe.