Erklärung der Teilnahme an der ersten Bewilligungsrunde bzw. Damit entfallen mindestens 750 € auf die berücksichtigungsfähigen Investitionskosten. April 2021 (Ausschlussfrist) bei der zuständigen Regierung zu melden, um einen eventuellen Übermittlungsfehler auszuschließen. Dieser Festbetrag deckt einerseits die nachzuweisenden investiven Ausgaben ab und umfasst andererseits eine Verwaltungskostenpauschale von bis zu 250 € pro Gerät (für Geräte bis zur Mindestgerätezahl), die interne Aufwendungen für den Beschaffungsvorgang und die Geräteintegration abdeckt. Nein. Wir bringen erfahrene und innovative Partner und deren Produkte und Lösungen aus dem Schulbereich zusammen. Zudem können in selbstständigen Maßnahmenabschnitten weitere digitale Endgeräte für Lehrkräfte über sonstige Förderungen im DigitalPakt Schule (Förderrichtlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)“) sowie des Landes („Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“) beschafft werden. Wir sind spezialisiert auf die Einrichtung von Microsoft Teams für Schulen. Landtagsabgeordneter Peter Tomaschko teilte nun mit, dass Lehrerdienstgeräte seit dieser Woche bestellt werden können. entsprechend Art. Als berücksichtigungsfähig gilt zudem die unmittelbar zum Betrieb der Lehrerdienstgeräte erforderliche Software (wie Betriebssysteme und betriebssystemunterstützende Software wie MDM-Lösungen, Schutzsoftware, Virenscanner oder Firewall). Neben ihren zentralen Aufgaben in der Beratung der Schulen in allen Fragen rund um die Medienbildung und Medienentwicklungsplanung sowie in der Koordination und Durchführung der Lehrkräftefortbildung im Bereich der digitalen Bildung nehmen die Berater digitale Bildung eine Experten- und Vermittlerrolle in allen IT-Ausstattungsfragen wahr. Angaben zum Leistungsempfänger unter Nr. Beantragung der zugelassenen Sofortauszahlung vor Fälligkeit der staatlichen Leistung (Regelfall) unter Nr. Diese nutzen für die Beschaffung bestehende Strukturen, integrieren die Lehrerdienstgeräte in die jeweilige IT-Landschaft der Schule und eröffnen innerhalb der Schule im konkret vor Ort technisch leistbaren Umfang den Zugriff auf die vorhandenen IT-Ressourcen. Anträge können bis zum 31.03.2021 (Ausschlussfrist) bei den zuständigen Regierungen eingereicht werden. Die Sachaufwandsträger beteiligen sich mit mindestens 10 % an Eigenmitteln an den Investitionsmaßnahmen. Mit dem Vollzug des Sonderbudgets Lehrerdienstgeräte sind – wie bei den anderen Programmen im DigitalPakt Schule – die Sachgebiete 20 bzw. Die organisatorische Umsetzungsverantwortung liegt bei den Schulen und damit bei der Schulleitung vor Ort: Die antragsberechtigten Leistungsempfänger wurden durch Herrn Staatsminister Prof. Dr. Michael Piazolo mit Schreiben vom **. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des „DigitalPakts Schule 2019 bis 2024“ im Freistaat sind geschaffen: Die bayerische Förderrichtlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ (dBIR) ist in Kraft getreten. bis zur Rückzahlung von nicht zur Beschaffung mobiler Endgeräte benötigter Mittel werden. Dienst-Laptops und -Tablets dienen der rechtssicheren und zuverlässigen Erledigung der Dienstaufgaben der Lehrkräfte und unterstützen z. Dafür wird ein bayernweit einheitlicher Anteil (an der Antragsgrenze) von 0% schrittweise und bis 100% so lange gesteigert, bis die Restmittel zur Gänze ausgeschöpft sind. Der Ausstattungsanteil steigt (im landesweiten Mittel) jedoch auf 85 %, wenn die bereits vor Programmstart vorhandenen mehr als 25.000 mobilen Endgeräte in fester Zuordnung zu Lehrkräften einbezogen werden. Im Gegenzug sorgen Land und Bund über insgesamt 92,8 Mio. Das „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ sieht in die Umsetzung eines möglichst einfachen und unbürokratischen Verfahrens mit folgenden Eckpfeilern vor: Die staatliche Leistung erfolgt über einen Festbetrag und wird über einen Pauschalbetrag von 1.000 € pro Lehrerdienstgerät (einschl. Besonders geeignet sind Dienst-Laptops daher für den außerunterrichtlichen Einsatz wie die Kommunikation, Schulverwaltung und ‑organisation sowie zur Vor- und Nachbereitung von Unterricht, z. Das neue Ausstattungsprogramm des Bundes zum DigitalPakt Schule im Umfang von 500 Mio. Ein sofortiger Start in die Beschaffung ist damit unabhängig vom Leistungsantrag möglich, sofern ein Antrag bis zum 31. Sonderbudget Leihgeräte (SoLe) Das Sonderbudget Leihgeräte stellt im Rahmen des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 kurzfristig ein zusätzliches Förderinstrument zur Beschaffung von mobilen Endgeräten durch die Schulaufwandsträger für eine Ausleihe an Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. B. abweichend von Nr. Schulgebundene Lehrerdienstgeräte dienen als Teil der schulischen IT-Infrastruktur der Erledigung der dienstlichen Kommunikation, von Verwaltungstätigkeiten und der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Unterrichts. Gleiches gilt für Ausgaben, die bei einer Beauftragung externer Firmen und Dienstleister für die Planung, den Aufbau und die Inbetriebnahme anfallen, so dass Beauftragungen zur Integration, Umsetzung und Installation der Dienstgeräte als Teil der investiven Maßnahme berücksichtigungsfähig sind. Bei Unterschreitung der Mindestgerätezahl bzw. Die Digitalisierung im Bereich Schule und kommunale Liegenschaften schreitet voran. 596 vom 21.10.2020 Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen Entscheidungen über Art, Umfang und Ausgestaltung der Beschaffung liegen damit ganz wesentlich bei den antragsberechtigten Leistungsempfängern, also den Schulaufwandsträgern öffentlicher Schulen und Trägern staatlich genehmigter bzw. Dazu stellen die Schulen interne Überlegungen zum Einsatz der Lehrerdienstgeräte an und treffen – unter Einbindung der zuständigen Personalvertretung – Regelungen darüber, welche Personengruppen, Funktionsträger und Einsatzszenarien für die Bereitstellung eines Dienstgeräts in Betracht kommen. I.5-BS4400.27/325/4 vom 26.05.2020; Ausschreibung von Funktionsstellen KMS Nr. 1 In Zeiten Corona-bedingter Schulschließungen bzw. 1 (Adresse, Bankverbindung, Kontaktdaten). Die Herstellung der infrastrukturellen Voraussetzungen zur Anbindung der mobilen Endgeräte an das Schulnetz (z. Juli 2020 generell zugelassen, das Abwarten auf einen Bewilligungsbescheid ist nicht erforderlich. Bei der Ausgestaltung des Sonderbudgets Lehrerdienstgeräte wurden – nach den positiven Erfahrungen aus dem „Sonderbudget Leihgeräte“ zur Beschaffung von Schülerleihgeräten – Antragshindernisse beseitigt und der Weg für eine unbürokratische und schnelle Hilfe eröffnet. Die in der Erstbewilligung auf das Sonderbudget Lehrerdienstgeräte begrenzte staatliche Leistung kann nach Ablauf der Antragsfrist (31. Dies ermöglicht die Beschaffung von weiteren Geräten unter Ausgleich über einen geringeren Stückpreis. Diese Entscheidung dauerhaft speichern. Der Freistaat wird die Kosten für die Entwicklung und den Betrieb der BayernCloud Schule übernehmen und durch die Zentralisierung einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Schulaufwandsträger im Bereich von Wartung und Pflege leisten. Ausgangpunkt für die Höhe der Leistung ist die für die einzelnen Schulaufwandsträger nach Maßgabe der Lehrerzahl (Personen) an den Schulen des Leistungsempfängers ermittelten Geräteanzahlen, wobei pro Geräteeinheit (mobiles Endgerät einschl. Januar 2021): Noch stehen die Mittel aus dem DigitalPakt Schule nicht zur Verfügung, da der Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Leihgeräte für Lehrkräfte") erst nach Unterzeichnung aller Länder und den Bund in Kraft treten kann! August 2020 beim Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten beschlossenen 500 Mio. der Schulleiter, der die Dienstgeräte im Auftrag des Schulaufwandsträgers als Teil des Schulvermögens verwaltet und diese bedarf- und situationsbezogen den Lehrkräften zuordnet. Zugleich hat der Freistaat eine möglichst rasche Bereitstellung geeigneter pädagogischer und administrativer Werkzeuge und Dienste über eine zentrale BayernCloud Schule beschlossen, um das Anwendungsspektrum der Dienstgeräte zu vergrößern. 5) sowie Art und Umfang der staatlichen Leistungen einschl. Zweckmäßige Geräteanforderungen für Laptops oder die Tablets der unterschiedlichen Betriebssysteme werden im „Votum - Empfehlungen zur IT-Ausstattung von Schulen“ des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in Kapitel 10 über technische Datenblätter als Gerätespezifikationen dargelegt. Januar 2021, Az. In der Nutzungsordnung legen die Schulen (in Abstimmung mit dem Schulaufwandsträger der Schule) Zuständigkeitsbereiche fest, regeln Rechte und Pflichten der Schulbeteiligten und stellen eine den schulischen Gegebenheiten entsprechende Ablauforganisation her. Ebenso berücksichtigungsfähig als investive Ausgaben sind Garantieverlängerungen sowie Versicherungen gegen Verlust, Beschädigung oder Diebstahl, die für die dreijährige Zweckbindungsfrist die Verfügbarkeit der Lehrerdienstgeräte absichern. 6, insbesondere Nr. Bund, Länder, Kommunen und private Schulträger leisten damit einen weiteren nachhaltigen Beitrag zur Bewältigung der Auswirkungen der Coronakrise. In einem einfachen Verfahren soll das Geld zügig bei den Schulaufwandsträgern ankommen. Die Geräte sollen primär Schülerinnen und Schüler bekommen, die zu Hause nicht auf eine entsprechende Ausstattung zurückgreifen können. 3.000 Leihgeräten und sollen in erster Linie an bedürftige Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden. Fördergelder für Bayern oder Bund. Die weltweite Corona-Pandemie hat die Anforderungen an die schulische IT-Ausstattung nachhaltig verändert und den bereits bestehenden Trend zu zentralen IT-Lösungen sowie den orts- und zeitunabhängigen Zugriff auf Werkzeuge, Dienste und Daten über mobile Endgeräte nochmals beschleunigt. Euro soll Schülerinnen und Schülern beim digitalen Lernen zu Gute kommen. Klassische Laptops verfügen über ein entsprechend großes Display und hohe Standfestigkeit und sind in der Regel ein vollwertiger Ersatz für einen Desktop-Computer. Diese sind unter folgenden Funktionspostfächern per E-Mail zu erreichen, an die auch die Projektmappe für die Antragstellung, sowie die jeweils fortgeschriebene Mappe zur Abrechnung und als Verwendungsnachweis einzusenden ist: Für die Klärung allgemeiner fachlicher, medienpädagogischer und informationstechnischer Fragen sowie von grundsätzlichen Fragen zur Berücksichtigungsfähigkeit im Sonderbudget Lehrerdienstgeräte wurde eine Telefon-Hotline eingerichtet, die von den (staatlichen) Beratern digitale Bildung besetzt ist. Ziel ist es, den Lehrkräften ein vollwertiges Arbeitsgerät zur Verfügung zu stellen, das im häuslichen Umfeld ggf. Die zusätzlichen Bundesmittel werden nicht auf die bisherigen Höchstbeträge für mobile Endgeräte an allgemeinbildenden Schulen angerechnet. Durch die Corona-Pandemie haben das mobile Lehren, Lernen und Arbeiten und die Nutzung digitaler Unterrichts-, Kollaborations- und Kommunikationswerkzeuge einen enormen Bedeutungszuwachs erfahren, so dass auch die Ausstattung der Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten wichtiger geworden ist. Die staatliche Leistung wird als Festbetrag gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Viele relevante Daten sind in der Mappe bereits vorbelegt und werden automatisiert angezeigt. Bereits vorhandene Bestände an Leihgeräten können nun deutlich ausgebaut werden. Im Idealfall führt der dialogische Klärungsprozess zwischen Schulaufwandsträger und Schule zu einem von beiden Seiten akzeptierten und realisierbaren Umsetzungskonzept, das die schulischen Anforderungen und die technischen Möglichkeiten gleichermaßen im Blick behält. Als Zubehör gelten auch weitere digitale Endgeräte, die der Wartung und Pflege durch Einbindung in eine Mobilgeräteverwaltung (Mobile-Device-Management, MDM) dienen. 59 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie des weiteren pädagogischen Personals gemäß bzw. Aus dem Förderprogramm "Sonderbudget Leihgeräte" sind hierfür bereits Fördermittel der Bayerischen Staatsregierung in Höhe von 52.233,97 Euro eingegangen. Im Antragsformular sind innerhalb der Projektmappe die Basisdaten des Leistungsempfängers einzutragen: Über die Bundesmittel nach dem „Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 (‚Leihgeräte für Lehrkräfte‘)“ vom 28.01.2021, die zusätzlichen Landesmittel aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie sowie die bayerische „Richtlinie zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten - Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ (SoLD) vom 11.01.2021 werden die Grundlagen für die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung der staatlichen Leistungen für die Beschaffung von Lehrerdienstgeräten hergestellt. Über die Lehrerdienstgeräte können die Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer – im Distanz- wie im Präsenzunterricht – deutlich verbessert und zugleich rechtlichen und technischen Problemen wirkungsvoll begegnet werden, die sich aus der Nutzung von Privatgeräten für dienstliche Aufgaben der Lehrkräfte (etwa durch Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Schülerinnen und Schüler) bisher ergeben haben. DigitalPakt Schule – Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen. Diese Webseite verwendet Cookies und das Webanalyse-Tool Matomo. €, woraus sich auf Basis des rechnerischen Festbetrags von 1.000 € pro Gerät mindestens 92.800 Dienstgeräte beschaffen lassen. Die weiteren technischen Merkmale aus dem „Votum - Empfehlungen zur IT-Ausstattung von Schulen“ des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen gelten als Richtschnur für die Beschaffungen und zugleich als regelmäßig ausreichend für den Einsatz als Lehrerdienstgerät. Zur Sicherung der leistungszweckentsprechenden Verwendbarkeit wurden die technischen Mindestkriterien, die sich aus Anlage 2 der Förderrichtlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)“ ergeben, in einer engen Auswahl auf die Lehrerdienstgeräte übertragen: Lediglich die beiden Merkmale zur CPU/Systemleistung und zum Display (Auflösung, Helligkeit, bei Tablets zzgl. eines Bescheids bis zum 8. Diese Webseite verwendet Cookies und das Webanalyse-Tool Matomo. Diese vorzubereiten, ist Auftrag an eine gemeinsame Kommission, auf deren Einrichtung sich der Freistaat Bayern und die Kommunalen Spitzenverbände verständigt haben. Mit Wegfall des bisherigen Schriftformerfordernisses im Zuge der Änderungen der haushaltsrechtlichen Verwaltungsvorschriften zum 1. Wir wollen die Schülerinnen und Schüler unterstützen, die zu Hause über keine geeignete digitale Ausstattung verfügen. August 2020. Bildschirmdiagonale, Display) begrenzt. Schulaufwandsträger mit Schulen in mehreren Regierungsbezirken stellen getrennte Anträge für die Schulen im jeweiligen Regierungsbezirk. Sofern die Mindestgerätezahl aus dem Bescheid (= Gerätebedarf gemäß Antrag unter Begrenzung auf die Gerätezahl im Sonderbudget Lehrerdienstgeräte gemäß Anlage) tatsächlich beschafft wird und die investiven Kosten im Durchschnitt der Mindestgerätezahl mindestens 750 € betragen, kann der volle Festbetrag abgerufen werden. Insbesondere können höhere – d. h. den investiven Anteil von 750 € übersteigende – Ausgaben für bestimmte Geräte durch dementsprechend günstigere weitere Geräte ausgeglichen werden. Davon erhält Hessen 372 Mio. Fördermappen in den Programmen „digitale Bildungsinfrastruktur“ und „Sonderbudget Leihgeräte“ angelehnt. 339 Polling, Gemeinde ., € Anlage 1 zur Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Sonderbudget Leihgeräte (SoLe) OBERBAYERN lfd. Die Eintragungen in das Antragsformular innerhalb der Projektmappe sind eng an die entsprechenden Antrags- bzw. dem Schulaufwandsträger durchsetzbarer Anspruch von Schulen bzw. Informationen zum Datenschutz Durch Auswahl und Vorkonfiguration geeigneter Produkte sowie Anwendungsvorgaben für die Schulen werden rechtliche Unsicherheiten verringert und einheitliche Maßstäbe sichergestellt, z. Die Bedeutung der digitalen Kommunikation, infolge der Entwicklung im Infektionsgeschehen in besonderer Weise für die Gestaltung von Wechsel- und Distanzunterricht, führen zu einer hohen Dringlichkeit bei der Bereitstellung von Lehrerdienstgeräten. Wenn Sie unsere Meldung teilen, werden Informationen über Ihre Nutzung des Social-Media-Kanals an den Betreiber übertragen und unter Umständen gespeichert. Auch für das Sonderbudget Lehrerdienstgeräte wurde von Vorgaben der Verwaltungsvereinbarung zum „regulären“ DigitalPakt Schule abgewichen, um das Verfahren zu vereinfachen und die Beschaffung zu beschleunigen: Bei Einrichtung Digitaler Klassenzimmer kann es je nach Ausstattungsplan der schulischen Medienkonzepte sinnvoll sein, Dockingstations für Lehrerdienstgeräte zu beschaffen, um die Dienstgeräte effektiv in die schulische Bildungsinfrastruktur einzubinden. Das bedeutet für Bayern, dass alle Maßnahmen bzw. bei Zurückbleiben der investiven Kosten hinter die Mindestbeträge werden die Leistungen ohne Verzinsung anteilig zurückbezahlt, sofern eine Mittelauszahlung bereits auf Antrag erfolgt ist. Grundsätzliche Fragen zum Umfang von Sach- und Personalaufwand werden zurückgestellt und mit der Erstausstattung mit Dienstgeräten Erfahrungen gesammelt. Dies stellt Verfahrenssicherheit her, wahrt aber zugleich die Flexibilität in der Umsetzung und lässt begründete Abweichungen von diesem Schlüssel unter den Gegebenheiten vor Ort zu. 1. Dem Antrag der Rundinger folgte eine schnelle Genehmigung von offizieller Seite und die Fördermittel aus dem „Sonderbudget Leihgeräte“ lagen bereits nach vier Tagen vor. Bereits zuvor konnte am 12. die Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen. Juli 2020 Landesmittel im Umfang von 15 Mio. August 2020, Ergebnisse der Konferenz von Frau Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 27. Der zügige und rasche Mittelabfluss im Sonderbudget Leihgeräte war einer Reihe von Verfahrenserleichterungen durch Abweichungen von den Bestimmungen der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 geschuldet, die in der pandemiebedingt hohen Dringlichkeit und Eilbedürftigkeit der Gerätebeschaffung begründet sind.