Volltext: BB-ONLINE BBL2016-1844-1. Erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistungen hat derjenige Bewerber erbracht, dessen dienstliche Beurteilung mindestens mit der Note "gut" abschließt. BAG: Vorgezogener Stufenaufstieg wegen überdurchschnittlicher Leistung und Gleichbehandlungsgrundsatz im Jobcenter. Die Klägerin ist seit dem 1. 1.7 / 2.0 / 2.3 gut good eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung 2.7 / 3.0 / 3.3 befriedigend satisfactory eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderung entspricht 3.7 / 4.0 ausreichend pass eine Leistung, die trotz ihrer Mängel gerade noch den Mindestanforderungen entspricht 5.0 nicht ausreichend eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt eine hervorragende Leistung eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen entspricht § 17 Abs. Vergleichsgruppe habe im Durchschnitt die Note 6,95 erlangt. Übt er sein Ermessen unter Beachtung des Gleichheitssatzes dahin aus, ihm vorzeitig eine höhere Stufe zu gewähren, Attestiert der Arbeitgeber einem Beschäftigten erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistungen, können nur diejenigen davon profitieren, die sich mindestens in der Stufe 3 und noch nicht in der Endstufe befinden. Die Gesamtnote der dienstlichen Beurteilung sei für … Haufe: Auch wenn ein Beschäftigter erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat, hat er keinen Anspruch auf einen vorgezogenen Stufenaufstieg. BAG, Urteil vom 9.6.2016 – 6 AZR 321/15 ECLI:DE:BAG:2016:090616.U.6AZR321.15.0. Note 1 sehr gut eine hervorragende Leistung, Note 2 gut eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung, Note 3 befriedigend eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen gerecht wird, Note 4 ausreichend eine Leistung, die, abgesehen von einzelnen Mängeln, durchschnittlichen Anforderungen entspricht, Die Gesamtnote der dienstlichen Beurteilung sei für den Leistungsvergleich nicht geeignet. Orientierungssätze. Die Verkürzung der Stufenlaufzeit liegt im Ermessen des Arbeitgebers. eine hervorragende Leistung, Note 2 gut: eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung, Note 3 befriedigend: eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen gerecht wird, Note 4 ausreichend: eine Leistung, die abgesehen von einzelnen Mängeln durchschnittlichen Anforderungen entspricht, Note 5 mangelhaft Ein Video über den Ablauf der Steuer beraterprüfung finden Sie hier: Note 1 sehr gut hervorragende Leistung Note 2 gut erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung Note 3 befriedigend Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen gerecht wird Note 4 ausreichend Leistung, die, abgesehen von einzelnen Mängeln, Dabei sind die Ergebnisse der Anpassungsfortbildung zu berücksichtigen; ausschlaggebend ist die Bewährung auf dem Dienstposten. Ob eine in der Probezeitbeurteilung erreichte Gesamtnote eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung i.S.v. Das bedeute, dass die Note 7, die der Kläger erhalten habe, nicht als eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung bezeichnet werden könne. eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung: Note 3: befriedigend: eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen gerecht wird: Note 4: ausreichend: eine Leistung, die, abgesehen von einzelnen Mängeln, durchschnittlichen forderungen entspricht: Note 5: § 7 Abs. Das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt. unter www.betriebs-berater.de. Diese Vergleichsgruppe habe im Durchschnitt die Note 6,95 erlangt. Das bedeute, dass die Note 7, die der Kläger erhalten habe, nicht als eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung bezeichnet werden könne. 1.