Unter unmittelbarem Besitz versteht man den Besitz desjenigen, der die tatsächliche Sachherrschaft mit dem dazugehörigen Besitzwillen ausübt, vgl. 1 BGB a. Dingliches Besitzrecht P: Anwartschaftsrecht b. analog, 823 I (Recht zum Besitz als sonstiges Recht i.S.v. Erforderlich ist aber, dass der Täter in Geltungsbereich des BtMG die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Btm innehat, also über das Btm verfügen kann, wenn er will (sonst Durch-fuhr) ) Erwerb von Miteigentum genügt. BGB. T als mittelbarer Besitzer kann also ohne weiteres mit dem H ein Besitzmittlungsverhältnis vereinbaren, so z.B. A ist zwar Eigentümer und B Besitzer. Insgesamt geht es bei diesen Konstellationen des § 986 BGB um Fälle, in denen Besitz und Eigentum planmäßig auseinander fallen. Abgeleitetes Besitzrecht, § 986 I 1 2. Besitzkehr: § 859 II B. Possessorischer Besitzschutz nach §§ 861, 862 Voraussetzungen: 1. Demgegenüber bezeichnet § 868 BGB als mittelbaren Besitzer denjenigen, für … Fall BGB Voraussetzung: Besitz des Erblassers Einzige Voraussetzung ist, dass der Erblasser Besitzer war, gleichgültig ob unmittelbarer oder mittelbarer Besitzer, Eigen-oderFremdbesitzer(§§854,868,870BGB).§857BGBistganz wörtlich zu verstehen: Es kommt für den Erbenbesitz nicht darauf an, ob der Erbe vom Besitz des Erblassers wusste, ob Besitzt jemand eine Sache als Nießbraucher, Pfandgläubiger, Pächter, Mieter, Verwahrer oder in einem ähnlichen Verhältnis, vermöge dessen er einem anderen gegenüber auf Zeit zum Besitz berechtigt oder verpflichtet ist, so ist auch der andere Besitzer (mittelbarer Besitz). § 854 Abs. Kein Recht zum Besitz, § 986 BGB 1. Schema +. mittelbarer Besitz (inkl. Vielmehr können Eigen- als auch Fremdbesitz als mittelbarer wie auch unmittelbarer Besitz auftreten. Auch diese Form des Besitzerwerbs fällt unter § 854 Abs. Was genügt nicht?) haben, mittelbarer Besitz genügt. 1 BGB. Selbsthilferecht des Besitzers 1. Besitz • Herausgabepflicht, solange Besitz • => kein Besitz, keine Herausgabepflicht (also kein Bedarf für §275 BGB) • Besitz kann unmittelbarer oder mittelbarer Besitz sein • => unterscheide von der Frage, was herauszugeben ist Vorlesung Sachenrecht Prof. Dr. Florian Jacoby Folie 113 Der abgeleitete Besitz ist der gesetzliche Normalfall. § … Besitzwehr: § 859 I 2. I. Rechtsverhältnis iSd § 868--> Inhalt: zeitlich begrenzte Besitzberechtigung ggü Oberbesitzer II. § 868 Besitz einer Person, die die tatsächliche Sachherrschaft durch einen Besitzmittler aufgrund eines Besitzmittlungsverhältnisses ausüben lässt. 1) sein, muss zur Erlangung der tatsächlichen Gewalt noch der „Abgabewille“ des bisherigen Besitzers und der „Erwerbswille“ des Erwerbers treten. Mittelbarer Besitz (§ 868 BGB): mittelbarer Besitzer kann nicht direkt auf die Sache zugreifen, sondern ist dafür auf den unmittelbaren Besitzer („Besitzmittler“) angewiesen (z.B. § 823 I) III. I. Eigentum des Anspruchstellers Hier Inzidentprüfung, ob Eigentum erworben wurde. Hier erlangt der neue Besitzer den Besitz vom bisherigen Besitzer. 1. Bestehen eines konkreten Besitzmittlungsverhältnisses (BMV) Unmittelbarer und mittelbarer Besitz >> Unmittelbarer Besitzer einer Sache ist derjenige, der die tatsächliche Herrschaft über die Sache eben unmittelbar in Person ausübt. Besitz des Anspruchgegners Mittelbarer Besitz und Mitbesitz reichen aus. Eigenes Recht zum Besitz, § 986 I S. 1 Alt. wieder in Form einer Leihe nach §§ 598 ff. III. Mittelbarer Besitz. Vermieter – Mieter) Voraussetzungen: 1. Früherer Besitz des Klägers: Nach § 869 genügt es, wenn der Kläger früher mittelbarer Besitzer war; dann Besitz mittelt. Jedoch berechtigt der Mietvertrag den B für die Zeit der Miete zum Besitz des Fahrzeugs. 1.. Soll der Besitzerwerb fehlerfrei (sonst § 858 Abs. Mittelbarer Besitz liegt vor, wenn ein Besitzer die tatsächliche Herrschaft über eine Sache durch einen unmittelbaren Besitzmittler ausüben lässt (vgl. II. Dies hat zur Folge, dass nach der Übereignung der D als Erwerber mittelbarer Eigenbesitzer 2.